JA zur Revision des Zivildienstgesetzes – für eine glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit

Die Schweiz muss ihre Verteidigungsfähigkeit konsequent stärken. Dazu braucht es nicht nur moderne Ausrüstung, sondern vor allem genügend ausgebildete Angehörige der Armee. Die Revision des Zivildienstgesetzes leistet einen wichtigen Beitrag zur personellen Alimentierung der Milizarmee.

Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich grundlegend verändert. Die Schweiz muss ihre Verteidigungsfähigkeit stärken – nicht nur materiell, sondern auch personell. Eine glaubwürdige Milizarmee braucht genügend ausgebildete Angehörige der Armee, verfügbare Kader und ausreichend Personal für Einsatz, Ausbildung und Durchhaltefähigkeit.

Die Revision des Zivildienstgesetzes leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Sie stellt klar: Der Militärdienst ist der Regelfall, der Zivildienst bleibt die verfassungsmässig vorgesehene Ersatzleistung bei einem Gewissenskonflikt. Was nicht entstehen darf, ist eine faktische Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Zivildienst zulasten der Armee.

Für die KOG Zürich ist entscheidend: Wer die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz ernst nimmt, muss auch die personelle Alimentierung der Armee ernst nehmen. Fehlbestände, Abgänge nach der Rekrutenschule sowie der Verlust ausgebildeter Spezialisten und Kader schwächen die Einsatzbereitschaft direkt. Gerade in einer Milizarmee zählt jede ausgebildete Person.

Die Vorlage stärkt das Dienstpflichtsystem, verbessert die Fairness gegenüber den Militärdienstleistenden und trägt dazu bei, dass Armee und Zivilschutz ihre Aufgaben auch künftig erfüllen können.

Die KOG Zürich sagt deshalb JA zur Revision des Zivildienstgesetzes.
Für eine glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit.
Für eine einsatzbereite Milizarmee.
Für die Sicherheit der Schweiz.

Weitere Informationen: Abstimmung zur Änderung des Zivildienstgesetzes

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